AGB: Waschstraße

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Kunde/Fahrzeugführer entfernt Antenne und Anhängerkupplung.
  1. Die Handynutzung am Steuer ist untersagt.
  1. Die Benutzungshinweise, Bedienungshinweise, Einfahrtshinweise sowie etwaige #Anweisungen des Betreibers und seines Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
  1. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder derWaschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Fahrzeugwäsche an dasPersonal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:
  • Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind
  • Fahrzeuge mit nicht-schlüssigen Formen, wie z. B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderanbauten
  • Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen
  • Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören
  • Lackschäden, alte Lackierungen, Sonderlackierungen, Beschriftungen, Folierungen, erhöhte Spaltmaße
  1. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Ein solches Schadensrisiko besteht z. B. bei Antennen, Scheibenwischern, Außenspiegeln, Spoilern, Stoßstangen, Trittbrettern, Taxischildern, Leuchten, Kameras.
  1. Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • bei nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen
  • wenn der Geschädigte Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt.
  1. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  1. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.