Preise
Programme und Preise
KOMPLETT
22 €
Schaumwäsche
Glanzpolitur
Wachsimprägnierung
Intensiv
UBW
GLANZplus
18 €
Schaumwäsche
Glanzpolitur
Wachsimprägnierung
GLANZ
16 €
Schaumwäsche
Glanzpolitur
WACHS
14 €
Schaumwäsche
Wachsimprägnierung
SCHAUM
12 €
Schaumwäsche
Zuwahlen
Intensiv
4 € Int. Vorwäsche
UBW
2 € Unterbodenwäsche
Jedes Fahrzeug erhält vor der maschinellen Wäsche eine manuelle Vorwäsche. Mit viel Wasser und Schaum lösen wir sanft grobe Verschmutzungen und reinigen schwer zugängliche Stellen Ihres Fahrzeugs.
Die maschinelle Schaumwäsche der eigentlichen Waschstraße wäscht Ihr Fahrzeug mit mehreren Dach- und Seitenwalzen. Die Felgen werden mit Tellerbürste und integriertem Hochdruck gewaschen.
Für nur vier Euro Aufpreis erhalten Sie im Anschluss eine maschinelle Glanzpolitur mittels eigener Walzenstation für strahlenden Glanz.
Diese Lackaufbereitung füllt mikroskopisch kleine Kratzer und Risse chemisch wieder auf, glättet Ihren Lack und lässt ihn dadurch wieder glänzen. Sie werden den Unterschied sehen. Dieser Effekt baut sich von Wäsche zu Wäsche weiter auf.
Die anschließende Wachsimprägnierung konserviert Ihr Fahrzeug für nur zwei Euro Aufpreis und schützt es mit einem Abperleffekt gegen Wasser und Korrosion.
Auch Schmutz haftet nicht mehr so stark an der wasserabweisenden Oberfläche, sodass das Fahrzeug länger sauber bleibt und sich bei der nächsten Wäsche wieder leichter reinigen lässt.
Unsere klare Empfehlung lautet daher bei jeder Wäsche GLANZplus. Für den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.
Kasse
Kasse direkt am Auto
Unsere mobile Kasse befindet sich je nach Wetter und Waschaufkommen im Vorwaschbereich der Waschstraße oder schon in ihrer Zufahrt.
Aussteigen müssen Sie nicht. Wir kassieren direkt am Fahreug. Bei jeder Wäsche erhalten Sie einen Beleg.
Die Kasse überträgt Ihr gewähltes Waschprogramm automatisch an die Waschstraße. Das Einfahrtsportal zeigt Ihnen Ihr Waschprogramm an.
Zahlungsmöglichkeiten
Waschen Sie nur gelegentlich Ihr Auto bei CARWASH, zahlen Sie Ihre Wäsche am einfachsten bar oder per Girocard. Bei jeder Zahlung erhalten Sie eine Quittung. Wer uns dagegen häufiger aufsucht, nutzt in aller Regel die Vorteile unser elektronischen Prepaid- oder Postpaid-Karten.
Verhaltensregeln
Fahrzeugführung auf dem Förderband
Die Handynutzung am Steuer ist untersagt!
Achten Sie auf die Weisungen des Personals! Keine Auffahrt auf das Förderband ohne Einweisung durch einen Vorwäscher!
Bei der Auffahrt auf das Förderband nicht lenken! Eine automatische Verschiebeplatte richtet Ihr Fahrzeug aus.
Sobald die Vorderräder auf dem Band sind, schalten Sie in Leerlauf bzw. Automatik in „N“! Motor ausstellen.
Das Fahrzeug darf beim Ausschalten des Motors keine automatische Parkbremse auslösen.
Auf dem Förderband nicht fahren, bremsen oder lenken! Auch nicht bei Bandstopp oder stehenden Fahrzeugen.
Am Ende der Waschstraße zählt eine Ampel von „10“ auf „0“. Sobald Ihr Fahrzeug das Ende des Förderbandes erreicht hat, bitte umgehend Motor starten, Gang einlegen und ausfahren.
Bei Problemen bitte mehrmals hupen!
AGB: Waschstraße
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
- Der Kunde/Fahrzeugführer entfernt Antenne und Anhängerkupplung.
- Die Handynutzung am Steuer ist untersagt.
- Die Benutzungshinweise, Bedienungshinweise, Einfahrtshinweise sowie etwaige #Anweisungen des Betreibers und seines Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
- Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder derWaschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Fahrzeugwäsche an dasPersonal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:
- Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind
- Fahrzeuge mit nicht-schlüssigen Formen, wie z. B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderanbauten
- Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen
- Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören
- Lackschäden, alte Lackierungen, Sonderlackierungen, Beschriftungen, Folierungen, erhöhte Spaltmaße
- Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Ein solches Schadensrisiko besteht z. B. bei Antennen, Scheibenwischern, Außenspiegeln, Spoilern, Stoßstangen, Trittbrettern, Taxischildern, Leuchten, Kameras.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- bei nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen
- wenn der Geschädigte Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.